Informationen

Informationen von Land und Bund

Co­ro­na­maß­nah­men Stand 15.11.2022

Die fortlaufenden Änderungen der Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg sowie die aktuell geltenden Corona-Maßnahmen finden Sie auf www.badenwuerttemberg.de. Klicken Sie einfach hier.....

Die Coronaverordnung Stand 15.11.2022 stellen wir hier als PDF bereit.

Die Coronaverordnung Stand 02.05.2022 stellen wir hier als PDF bereit.

Die Coronaverordnung Stand 31.05.2022 stellen wir hier als PDF bereit.

Die Coronaverordnung Stand 02.05.2022 auf einen Blick gibt es hier als PDF.

Die Coronavirus-Einreise-Verordnung Stand 28.09.2021 steht hier als PDF bereit.

Die 4. Änderung zur Einreise-Verordnung Stand 28.04.2022 steht hier als PDF bereit.

Fragen und Antworten

Was gilt seit 15. 11 2022?

Ende der Isolationspflicht bei einer Corona-Erkrankung

Wer künftig in Baden-Württemberg positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich nicht mehr wie bisher verpflichtend für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben.

Die neuen Regelungen sehen bei positiv getesteten Personen ein verpflichtendes Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) vor.

Die Maskenpflicht gilt laut der neu geltenden CoronaVO vom 15.11.2022 in folgenden Fällen:

  1. In Innenräumen, sofern ein physischer Kontakt zu anderen, nicht dem eigenen Haushalt angehörigen Personen, nicht ausgeschlossen ist sowie
  2. Im Freien, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

In medizinisch-pflegerischen Einrichtungen gelten besondere Schutzmaßnahmen

Positiv getestete Personen dürfen die Einrichtungen für die Dauer der Erkrankung weder betreten noch dort tätig werden. Die Regelung, die Einrichtungen mit Maske trotz Erkrankung betreten zu dürfen, findet hier keine Anwendung.

Das Betreuungs- und Tätigkeitsverbot gilt nicht für:

  1. Personen die in der Einrichtung behandelt, betreut, untergebracht oder gepflegt werden,
  2. Zwingende Begleitpersonen im Rahmen einer medizinischen Behandlung,
  3. Die Sterbebegleitung sowie,
  4. Einsatzkräfte für Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Katastrophenschutz, soweit dies zur Erfüllung eines Einsatzauftrags zwingend erforderlich ist.

Die in 1-4 genannten Personen haben bei den Einrichtungen auf Ihre Corona-Erkrankung hinzuweisen und sie sind zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) verpflichtet.

Für Beschäftigte im medizinisch-pflegerischen Einrichtungen kann das Betreuungs- und Betretungsverbot durch das Gesundheitsamt ausgesetzt werden, wenn andernfalls die Versorgung der in der Einrichtung oder der Betrieb der Einrichtung nicht mehr gewährleistet werden kann. Auch hierbei ist die Maskenpflicht zu beachten.

Hinweise des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen, medizinischen Gesichtsmasken sowie partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP-Masken)

Corona-Maßnahmen in anderen Sprachen

Das Land Baden-Württemberg stellt die Corona-Verordnung auch in anderen Sprachen bereit: Englisch, Türkisch, Russisch, Polnisch, Italienisch. Sie finden diese auf diesen Seiten.

Informationen des Robert Koch Instituts

Alle wichtigen Informationen vom Robert-Koch-Institut erhalten Sie hier.

Informationen für Hörbehinderte und in leichter Sprache

Nachstehender Link führt zu Seiten auf Baden-Württemberg.de

Die Corona-Verordnung in Leichter Sprache

Nachstehender Link führt zur Homepage des Landesverbandes der Gehörlosen

Informationen zum Coronavirus vom Landesverband der Gehörlosen BW e.V. (Link)

 

Informationen zum Besuch des Rathauses

Das Rathaus in nahezu gewohnter Weise geöffnet. Das  Bürgerbüro kann unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen und Sicherheitsabstand zu den gewohnten Öffnungszeiten besucht werden. Die Besucherzahl ist begrenzt, so dass es gegebenenfalls zu Wartezeiten im Eingangsbereich kommen kann. Selbstverständlich sind auch weiterhin Terminvereinbarungen im Bürgerbüro unter der Rufnummer 892-5550 möglich. Außerdem können Sie über die Online-Terminvereinbarung Termine mit dem Bürgerbüro vereinbaren.

Für Besuche auf dem Bürgermeisteramt, Haupt- und Ordnungsamt, Bauamt, Amt für Finanzen und Betriebe sowie Gemeindewerke bitten wir vorab einen Termin zu vereinbaren. Die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros helfen Ihnen gerne unter der Rufnummer 892-5550, den richtigen Ansprechpartner zu finden.

Bitte denken Sie bei Ihrem Besuch auf dem Rathaus daran, einen Mund-Nasen-Schutz (FFP2-Maske) zu tragen.

Bür­ger­schaft­li­ches En­ga­ge­ment Enin­gen

Die Gemeindeverwaltung vermittelt gemeinsam mit dem neuen „Bürgerschaftlichen Engagement“ einen Hilfsdienst für alle Personen, die zur Risikogruppe des Coronavirus zählen. Hierzu gehören insbesondere ältere, hoch betagte, kranke, chronisch kranke und / oder immunschwache Menschen, welche aktuell ihre Wohnung nicht verlassen sollen oder wollen. Wir möchten sicherstellen, dass diese Personen mit Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs versorgt werden.

Sofern Sie Unterstützung bei diesen Besorgungen benötigen oder wenn Sie gerne einen Einkaufsdienst übernehmen möchten, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer 892-8550 vormittags zwischen 8.30 und 11.30 Uhr.