Die fortlaufenden Änderungen der Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg sowie die aktuell geltenden Corona-Maßnahmen finden Sie auf www.badenwuerttemberg.de. Klicken Sie einfach hier.....
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April auf einen Blick gibt es hier....
Die Coronaverordnung Stand 19.04.2021stellen wir hier als PDF bereit.
Den Stufenplan der Öffnungen/Schließungen Stand 31.03.2021 stellen wir hier als PDF bereit.
Die Coronavirus-Einreise-Quarantäneverordnung Stand 19.04.2021 steht hier als PDF bereit.
Der Bund informiert über die aktuellen Beschlüsse von Bund und Ländern vom 03. März 2021
Über diesen Link zur Seite der Bundesriegerung kommen Sie zu den aktuellen Informationen.
Die Übersicht der Bundesregierung stellen wir Ihnen hier..... als PDF zur Verfügung.
In einigen Bereichen muss künftig eine medizinische Maske, statt der bisherigen „Alltagsmaske“ getragen werden. Unter medizinischen Masken sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2 (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Normen KN95/N95 zu verstehen.
Hinweise des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen, medizinischen Gesichtsmasken sowie partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP-Masken)
Das Land Baden-Württemberg stellt die Corona-Verordnung auch in anderen Sprachen bereit: Englisch, Türkisch, Russisch, Polnisch, Italienisch. Sie finden diese auf der Seite https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ Tipp: Sie müssen ziemlich ans Ende der Seite scrollen.
Die aktuelle Version ab 11.01.2021 ist zum 09.01.2021 noch nicht in anderen Sprachen verfügbar.
Vom Robert-Koch-Institut stellen wir Ihnen ein Flyer zur Verfügung, welcher die Thematik Corona und Quarantäne erklärt.
Flyer
Nachstehende Links führen zu Dokumenten auf der Homepage der Stadt Reulingen
Informationen über das Corona-Virus in Leichter Sprache (PDF-Datei)
Die Corona-Verordnung in Leichter Sprache (PDF-Datei)
Nachstehender Link führt zur Homepage des Landesverbandes der Gehörlosen
Informationen zum Coronavirus vom Landesverband der Gehörlosen BW e.V. (Link)
Hier geht es zur Homepage von Dr. Rau bezüglich des kostenlosen Corona-SchnelltestHausarztpraxis Dr. Rau und Kollegen
Corona-Schnelltests in der HAP-Grieshaber-Halleweitere Informationen finden Sie hier
wie angekündigt findet ab dem 22.02.2021 in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Eningen wieder Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. Das bedeutet, dass der Betrieb unserer Einrichtungen wie vor der Schließung wieder aufgenommen wird. Die Betreuung der Kinder findet in den bekannten Gruppen mit konstanter Zusammensetzung statt, es gelten weiterhin strenge Hygiene- und Schutzhinweise.
Kontakte und Gespräche mit Eltern müssen wieder auf das Notwendigste reduziert werden. Im Kontakt mit Mitarbeitenden der Einrichtungen ist das Tragen einer FFP-Maske oder eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz erforderlich. Es wird darum gebeten, auch in den Bring- und Abholsituationen Abstand zu anderen Personen zu halten.
Eltern sind aufgefordert sorgsam abzuwägen, ob sie die Betreuung für Ihr(e) Kind(er) in Anspruch nehmen wollen. Falls nicht, ist eine Mitteilung an die Einrichtungsleitung ausreichend.
Das Betreuungsentgelt wird ab März 2021 wieder erhoben.
Bei Krankheitsanzeichen sollen Kinder zu Hause betreut werden. Die Einrichtungsleitungen haben die Aufgabe, den Gesundheitsschutz für alle im Focus zu behalten und um den Betrieb möglichst uneingeschränkt aufrecht zu erhalten. Die Planung sieht vor, dass alle buchbaren Betreuungsbausteine angeboten werden. Unter Umständen kann dies nicht durchgängig gewährleisten werden. Wenn Personalausfälle nicht kompensiert werden können, müssen wir uns die Reduzierung der Öffnungszeiten vorbehalten.
Wir hoffen, dass der Wiedereinstieg allen Kindern und Eltern gelingt.
Informationsblatt des Kreisgesundheitsamtes Reutlingen zum Coronavirus:
Informationsblatt
Das Rathaus in nahezu gewohnter Weise geöffnet. Das Bürgerbüro kann unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen und Sicherheitsabstand zu den gewohnten Öffnungszeiten besucht werden. Die Besucherzahl ist begrenzt, so dass es gegebenenfalls zu Wartezeiten im Eingangsbereich kommen kann. Selbstverständlich sind auch weiterhin Terminvereinbarungen im Bürgerbüro unter der Rufnummer 892-5550 möglich. Außerdem können Sie über die Online-Terminvereinbarung Termine mit dem Bürgerbüro vereinbaren.
Für Besuche auf dem Bürgermeisteramt, Haupt- und Ordnungsamt, Bauamt, Amt für Finanzen und Betriebe sowie Gemeindewerke bitten wir vorab einen Termin zu vereinbaren. Die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros helfen Ihnen gerne unter der Rufnummer 892-5550, den richtigen Ansprechpartner zu finden.
Bitte denken Sie bei Ihrem Besuch auf dem Rathaus daran, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Die Gemeindeverwaltung vermittelt gemeinsam mit dem neuen „Bürgerschaftlichen Engagement“ einen Hilfsdienst für alle Personen, die zur Risikogruppe des Coronavirus zählen. Hierzu gehören insbesondere ältere, hoch betagte, kranke, chronisch kranke und / oder immunschwache Menschen, welche aktuell ihre Wohnung nicht verlassen sollen oder wollen. Wir möchten sicherstellen, dass diese Personen mit Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs versorgt werden.
Sofern Sie Unterstützung bei diesen Besorgungen benötigen oder wenn Sie gerne einen Einkaufsdienst übernehmen möchten, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer 892-8550 vormittags zwischen 8.30 und 11.30 Uhr.