Wichtige Informationen zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Wer darf wählen?
Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes.
Wer darf wählen?
Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes.