Das im Jahr 2017 in Kraft getretene ”Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen – Onlinezugangsgesetz (OZG)“ verpflichtet Bund und Länder,
ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.
Konkret beinhaltet das zwei Aufgaben: Digitalisierung und Vernetzung.

Zum einen müssen Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene digitalisiert werden. Zum anderen muss eine IT-Infrastruktur geschaffen werden, die jeder Nutzerin und jedem Nutzer den Zugriff auf die Verwaltungsleistungen mit nur wenigen Klicks ermöglicht.
Die Nutzerorientierung hat bei der OZG-Umsetzung oberste Priorität. Das heißt, alle Digitalisierungsprozesse sind an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer ausgerichtet.

Bürgerinnen und Bürger sollen ihre Anträge nicht nur elektronisch einreichen, sondern wir in der Verwaltung diese auch medienbruchfrei digital verarbeiten können.
Wir nutzen hier das Verwaltungsportal des Landes Baden-Württemberg service-bw.

https://www.service-bw.de/zufi/


Das Portal bietet den Bürgerinnen und Bürgern einen einheitlichen und damit einfacheren Zugang zu allen Angeboten und Dienstleistungen der Verwaltung. Die digital gestellten Anträge werden durchgängig medienbruchfrei mit den jeweiligen Verwaltungsfachverfahren verknüpft und verarbeitet.

Folgende Leistungen können Sie künftig digital in Anspruch nehmen. Hier handelt es sich im Moment noch ausschließlich um kostenfreie Verwaltungsleistungen, da wir derzeit noch keine Onlinebezahlfunktion anbieten können. Hierfür bitten wir um Verständnis.

- Anzeige eines Wanderlagers
- Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
- Ausschankerlaubnis beantragen
- Betreiben einer Spielhalle
- Eröffnung einer Gaststätte
- Fundsachen abgeben
- Geburtsurkunde beantragen
- Gewerbeanmeldung
- Gründung eines Pfandleihgewerbes
- Gründung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
- Hund abmelden
- Hund anmelden
- Hundesteuer-Ersatzmarke beantragen
- Ins Ausland abmelden
- Meldebescheinigung beantragen
- Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen beantragen
- Plakatierungserlaubnis beantragen
- SEPA-Lastschriftmandat erteilen
- Straßensondernutzung beantragen
- Straußwirtschaft anzeigen
- Veranstaltung andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit
- Versteigerung fremder Sachen
- Versteigerung fremder Sachen als öffentlich bestellter Versteigerer
- Wohnungsgeber-Bescheinigung ausstellen

Weitere Informationen zum Onlinezugangsgesetz finden Sie hier:

https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/grundlagen/info-ozg/info-ozg-node.html

Zurück