Sperrmüll sorgt für Beschwerden: Gemeinde Eningen unter Achalm erinnert an klare Regeln

In den vergangenen Tagen haben sich vermehrt Bürgerinnen und Bürger über unhaltbare Zustände beschwert: Sperrmüll blockiert Gehwege, Hofeinfahrten und öffentliche Wege – teils über mehrere Tage hinweg.

Grundsätzlich gilt: Sperrmüll darf frühestens am Tag vor dem festgelegten Abholtermin bereitgestellt werden. Eine frühere Ablagerung im öffentlichen Raum ist nicht zulässig und beeinträchtigt sowohl das Ortsbild als auch die Sicherheit im Straßenverkehr erheblich.

Zudem ist darauf zu achten, dass der Sperrmüll ordentlich und sortiert bereitgestellt wird. Nur so kann eine reibungslose Abholung gewährleistet werden. Wird der Sperrmüll unsachgemäß oder unsortiert abgelegt, erfolgt keine Mitnahme durch die zuständigen Entsorgungsbetriebe.

Die Gemeindeverwaltung macht in diesem Zusammenhang deutlich, dass bei wiederholten oder besonders gravierenden Verstößen eine sogenannte Ersatzvornahme durchgeführt werden kann. Das bedeutet, dass der Bauhof den Sperrmüll auf Kosten der Verursacher entfernt. Die entstehenden Gebühren werden den betreffenden Bewohnern in Rechnung gestellt.

Die Verwaltung appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die Vorgaben zu halten und durch verantwortungsbewusstes Verhalten zu einem sauberen und sicheren Wohnumfeld beizutragen.

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