Neue Grundsteuerbescheide 2025: Abweichende Grundsteuerbeträge

Die Grundsteuerbescheide sind zugestellt. Als Grundstückseigentümer stellen Sie vielleicht fest, dass die Neuberechnung der Grundsteuer mehr oder weniger große Abweichungen zu Ihrer bisherigen Steuerfestsetzung bedeutet.

 

Vom Gesetzgeber wie auch von der Rechtsprechung, die die Neuberechnung vorangetrieben und ausgelöst haben, ist das so gewollt. Den Städten und Gemeinden blieb dabei kaum Spielraum. Die meisten Kommunen haben sich auf das Gebot der Aufkommensneutralität konzentriert – so auch die Gemeinde Eningen unter Achalm.

 

Die Neubemessung der Hebesätze, welcher der Gemeinderat Ende vergangenen Jahres beschlossen hat, fasste sich zum Ziel, das die im Gesamten mit etwa gleich viel Steuereinnahmen durch die Grundsteuer rechnen kann wie bisher.

 

Durch die Einführung des Bodenwertmodells ergaben sich sogenannte „Belastungsverschiebungen“. Diese ergeben sich insbesondere zwischen den verschiedenen Grundstücksarten.

Durch die Einführung des Bodenwertmodells in Baden-Württemberg ist der Bebauungszustand eines Grundstückes künftig unbeachtlich. Es werden lediglich die Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert zur Wertfeststellung herangezogen.

Auch hier haben die Kommunen kaum Spielraum, da die Bodenrichtwerte von einem unabhängigen Gutachterausschuss festgelegt wurden, und sich an den tatsächlichen Verkaufspreisen der Grundstücke orientieren.

 

Durch diese veränderte Wertermittlung werden Grundstücke, welche in Wohnungseigentum aufgeteilt sind, Mehrfamilienhäuser sowie Grundstücke welche in Bodenrichtwertzonen mit geringeren Bodenrichtwerten durch eine niedrigere Grundsteuer entlastet.

Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Grundstücke mit großer Grundstücksgröße

Tragen zukünftig hingegen in der Regel eine höhere Steuerlast wie bisher.

 

Auch findet eine Verschiebung der Grundsteuerlast von Gewerbe- und Industriegebieten hin zu Wohngebieten statt. Aufgrund der deutlich niedrigeren Bodenrichtwerte in Gewerbe- und Industriegebieten sinkt die Grundsteuerlast in diesen Gebieten in der Regel deutlich, was im Sinne der absoluten Aufkommensneutralität durch die Wohngebiete mit höheren Bodenrichtwerten kompensiert wird.

Der Gemeinderat hat allerdings über die Möglichkeit diskutiert, die eintretende Grundsteuerentlastung durch die Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes auszugleichen und dadurch einen Schritt zur Haushaltskonsolidierung zu machen. Letztendlich ist dies genauso auf einen späteren Zeitpunkt verschoben worden wie die Einführung einer neu eingeführten Grundsteuer C, die eine höhere Grundsteuer zu einem höheren Hebesatz möglich macht.

Änderungen in diesen beiden Steuerfragen sind frühestens zum 01.01.2026 denkbar.

 

 

 

Weitere Informationen zur neuen Grundsteuer gibt es auf der Homepage der Gemeinde Eningen unter Achalm unter

 

 www.eningen.de

 

oder Sie wenden sich bei Fragen oder Anliegen an folgende E-Mail-Adresse:

 

grundsteuer@eningen.de

 

 

Ihr Steueramt

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