Grundsteuerbescheide 2025
Das Steueramt der Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm informiert:
Die Grundsteuerbescheide sind zugestellt. Falls Sie mit einem Grundsteuerbescheid rechnen, aber noch keinen erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das örtliche Steueramt unter folgender Email-Adresse:
Dieser Grundsteuerbescheid enthält einen Grundsteuermessbetrag und einen Hebesatz. Bitte prüfen Sie den Grundsteuermessbescheid mit Ihren bereits erhaltenen Grundlagenbescheiden, einem Grundsteuerwertbescheid und einem Grundsteuermessbescheid.
Stellen Sie Abweichungen fest, auch zu Ihrer abgegebenen Grundsteuererklärung, legen Sie bitte umgehend Einspruch beim Finanzamt ein.
Bitte beachten Sie hinsichtlich der Grundsteuerbescheide 2025 folgende Informationen:
- Haben Sie Fragen zur Zahlung der Grundsteuer?
- Haben Sie bereits Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid/ Grundsteuermessbescheid eingelegt, ist kein zusätzlicher Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid erforderlich. Bitte beachten Sie: Dieser Einspruch hat KEINE aufschiebende Wirkung. Dem zugestellten Grundsteuerbescheid ist Folge zu leisten, sofern das örtliche Steueramt die Zahlung nicht ausdrücklich aussetzt.
Fällige Steuerbeträge sind generell erst einmal an die Gemeindekasse zu entrichten.
Hinweis: Soweit der Einspruch beim Finanzamt erfolgreich ist, ist die Stadt oder Gemeinde verpflichtet, den daraus resultierenden Grundsteuerbescheid von Amts wegen entsprechend zu ändern. Guthaben erstattet die Gemeinde sofort im Zuge der Bekanntgabe des Änderungsbescheides.
- Die Bearbeitung bereits eingelegter Einsprüche bei den Finanzämtern dauert noch an.
Bitte verzichten Sie daher zum jetzigen Zeitpunkt möglichst auf Rückfragen zum Erledigungsstand.
- Der maßgebliche Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert für den Grund und Boden innerhalb der Bodenrichtwertzone. Folglich spiegelt der Bodenrichtwert keinen individuellen Grundstückswert eines einzelnen Grundstücks wider.
Der Bodenrichtwert und die Bodenrichtwertzonen werden von den unabhängigen Gutachterausschüssen ermittelt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den örtlich zuständigen Gutachterausschuss.
Hinweis: Die maßgeblichen Bodenrichtwerte finden Sie über www.grundsteuer-bw.de à Kachel „Bodenrichtwerte Grundvermögen“ oder direkt über https://www.gutachterausschuesse-bw.de Dort muss die Rubrik „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ ausgewählt sein.
- Sind Sie mit dem festgesetzten Bodenrichtwert nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit zur Einreichung eines qualifizierten Gutachtens. Näheres finden Sie auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de unter der Kachel „Einreichen eines Gutachtens“.
Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass ein Gutachten nicht durch eine mündliche Auskunft des Gutachterausschusses oder ein einfaches Schreiben ersetzt werden kann.
- Wenn Sie das qualifizierte Gutachten bis zum 30. Juni 2025 beauftragen, wird es vom Finanzamt rückwirkend zum 1. Januar 2025 berücksichtigt – unabhängig davon wann Sie den Antrag beim Finanzamt gestellt oder das Gutachten eingereicht haben.
Bitte beachten Sie:
- Der Grundsteuerbescheid der Gemeinde ist ein Folgebescheid, welcher auf dem Grundlagenbescheid des Finanzamtes erstellt wurde. Sollten Sie Einspruch gegen den Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid eingelegt haben, hat der Widerspruch bei der Gemeinde keine aufschiebende Wirkung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).
- Informationen zur Grundsteuer allgemein erhalten Sie unter www.grundsteuer-bw.de oder auf unserer Webseite.
Gerne können Sie sich bei Fragen oder Anliegen an folgende E-Mail Adresse wenden:
Ihre Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Steueramt