Grünes Licht für Verträge zum Eninger Windpark

Finanzielle Vorteile für Kommune und Bürgerschaft ausgehandelt

Geplant sind vier moderne Windenergieanlagen mit einer Leistung von jeweils rund sieben Megawatt. Damit kann der Windpark künftig jährlich rund 70 Millionen Kilowattstunden umweltfreundlichen Strom erzeugen – genug, um rechnerisch etwa 20.000 Haushalte zu versorgen. Zum Vergleich: Eningen selbst zählt rund 11.500 Einwohnerinnen und Einwohner.

Direkte Vorteile für die Gemeinde und die Bürgerschaft

Die Gemeinde hat bei den Vertragsverhandlungen Wert darauf gelegt, neben den ökologischen Vorteilen auch konkrete wirtschaftliche und finanzielle Vorteile für Eningen und seine Bürgerschaft zu sichern. Bürgermeister Sindek betont: „Wir haben mit diesem Beschluss die Grundlage für mehr Unabhängigkeit bei der Energieversorgung gelegt. Der Windpark wird nicht nur Einnahmen für den Gemeindehaushalt bringen, sondern auch unseren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur finanziellen Beteiligung bieten.“ Die Gemeindeverwaltung hatte im April eigens eine Bürgerinformationsveranstaltung abgehalten, um auf die Belange aus der Mitte der Eninger Bevölkerung einzugehen und diese entsprechend im Vertragswerk widerzuspiegeln. „Die Bürgerinformationsveranstaltung hat maßgeblich zur Akzeptanz im Ort beigetragen. Die damalige Resonanz war überwältigend positiv. An diesem Abend haben wir erlebt, dass die Eninger Lust auf das Thema haben und auch finanziell vom Windpark profitieren möchten“ erklärt Sindek.

Die Bürger sollen sich daher in Form einer Schwarmfinanzierung oder vergleichbarer Beteiligungsmodelle wie zum Beispiel einer Genossenschaft beteiligen können und somit direkt vom Erfolg des Projekts profitieren. Die Gemeindeverwaltung teilt mit, dass hierzu entsprechende Informationsabende veranstaltet werden sollen.

Das von der Freiburger Kanzlei Sterr-Kölln & Partner mitverhandelte Vertragswerk sieht zudem vor, dass die Gemeinde oder ein lokaler Akteur nach Inbetriebnahme bis zu 49,9 Prozent der Anteile an der Betreibergesellschaft erwerben kann. Damit kann Eningen nicht nur von den jährlichen Pachteinnahmen profitieren, sondern auch an den Erträgen aus dem laufenden Betrieb der Anlagen beteiligt werden.

Finanzielle Beteiligung nach EEG und Bürgerbeteiligung möglich

Zusätzlich erhält Eningen nach Inbetriebnahme eine finanzielle Beteiligung nach § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Demnach wird der Betreiber des Windparks der Gemeinde eine Vergütung von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde zahlen. Bei einer modernen Sieben-Megawatt-Anlage entspricht das je nach Windaufkommen etwa 25.000 bis 40.000 Euro pro Jahr – pro Anlage.

Zügige Planung dank vereinfachter Genehmigungsverfahren

Die rechtzeitige Unterzeichnung der Verträge bis Ende Juni 2025 war für die Gemeinde auch deshalb wichtig, weil sie damit von aktuellen Verfahrenserleichterungen profitiert. Aufgrund einer gesetzlichen Übergangsregelung nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) entfallen für das Projekt bestimmte Prüfpflichten wie Umweltverträglichkeitsprüfung und spezielle Artenschutzprüfungen – vorausgesetzt, der Genehmigungsantrag wird bis 30.06.2025 eingereicht. Dieses Ziel hat die Gemeinde mit Einreichung des Genehmigungsantrags am Stichtag fristgerecht erreicht.

Bürgermeister Sindek zieht ein positives Fazit:
„Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit unserem Projektierer Sowitec. Gemeinsam zeigen wir Verantwortung für die Zukunft unserer Region. Mit dem Windpark stärken wir die regionale Wertschöpfung, sichern dringend benötigte Einnahmen für den Gemeindehaushalt und leisten einen konkreten Beitrag zum Klimaschutz“

Die Inbetriebnahme des Windparks ist für das Jahr 2029 geplant.

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