Feuerverbot durch Waldbrandgefahr
Aktuell liegt die Waldbrandgefahrenstufe im Gemeindegebiet Eningen über Stufe 4. Aufgrund der hohen Waldbrandgefahr ist es momentan nicht gestattet, im Gemeindegebiet offen Feuer zu machen. Das Bürgerbüro nimmt für die Zeit der hohen Waldbrandstufe keine Feueranmeldungen mehr entgegen.
Gemäß § 22 der Polizeiverordnung der Gemeinde Eningen unter Achalm ist das Entzünden und Unterhalten von offenen Feuern außerhalb von besonders gekennzeichneten Feuerstätten grundsätzlich untersagt. Bei einer Waldbrandgefahrenstufe von 4 oder höher (nach den Angaben des Deutschen Wetterdienstes, DWD) ist das Feuermachen im gesamten Gemeindegebiet – also auch auf ausgewiesenen Grillplätzen – streng verboten. Für Eningen ist dabei die Einstufung der Wetterstation Metzingen maßgeblich.
Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder sonstigen Materialien im Freien ist untersagt. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet werden.
Wir informieren Sie, sobald die Waldbrandstufe gesunken ist und das Feuermachen wieder gestattet ist.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!