Brennholz-Versteigerung am 25.02.2025

Zum Verkauf kommen Brennholz-Polter sowie Flächenlose insbesondere im Sohlt und am Hännersteigle. Die Liste und Karten der angebotenen Polter und Flächenlose sind unter www.eningen.de abrufbar und können im Bürgerbüro im Rathaus angefordert werden.

 

Hinweise:

  • Der Verkauf erfolgt ausschließlich gegen Barzahlung.
  • Mit der Abgabe eines Gebots wird das Merkblatt „Merkblatt für Flächenlos-Selbstwerber und Brennholzkäufer“ der Gemeinde Eningen unter Achalm anerkannt. Es wird beim Holzverkauf ausgehändigt und ist Bestandteil des Kaufvertrags.
  • Voraussetzung für den Erwerb von Brennholz ist ein Sachkundenachweis (Motorsägen-Lehrgang). Die entsprechende Bescheinigung ist beim Holzverkauf vorzulegen.
  • Zu den Flächenlosen gehören nur Stämme, Stammteile und Äste, die komplett abgetrennt sind. Die Aufarbeitung von hängenden Ästen und das Trennen von geworfenen Bäumen von der Wurzel ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
  • Eine Besichtigung der Polter und Flächenlose vor Angebotsabgabe wird dringend empfohlen.
  • Für Fragen steht Ihnen der Förster unter 0151/14043933 oder f.rupp@kreis-reutlingen.de zur Verfügung.

 

Nähere Informationen stehen Ihnen in diesen Dateien zur Verfügung:

 

 

 

 

 

 

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