Brennholz-Versteigerung 2026
Brennholz-Versteigerung
Zum Verkauf kommen Brennholz-Polter sowie Flächenlose aus der laufenden Saison. Die Listen und Karten der angebotenen Polter und Flächenlose sind ab Freitag, den 6. März 2026, unter www.eningen.de abrufbar und können ab Montag, 9. März 2026, im Bürgerbüro im Rathaus angefordert werden.
Hinweis:
- Der Verkauf erfolgt ausschließlich gegen Barzahlung.
- Mit der Abgabe eines Gebots wird das Merkblatt „Merkblatt für Flächenlos-Selbstwerber und Brennholzkäufer“ der Gemeinde Eningen unter Achalm anerkannt. Es wird beim Holzverkauf ausgehändigt und ist Bestandteil des Kaufvertrags.
- Voraussetzung für den Erwerb von Brennholz ist ein Sachkundenachweis (Motorsägen-Lehrgang). Die entsprechende Bescheinigung ist beim Holzverkauf vorzulegen.
- Zu den Flächenlosen gehören nur Stämme, Stammteile und Äste, die komplett abgetrennt sind. Die Aufarbeitung von hängenden Bäumen und das Trennen von geworfenen Bäumen von der Wurzel ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
- Liegendes Holz mit der Aufschrift „Totholz“ gehört nicht zu den Flächenlosen und darf nicht aufgearbeitet werden. Das Recht zur Aufarbeitung bezieht sich ausdrücklich nur auf frisch eingeschlagenes Holz.
- Die Polter auf der Eninger Weide (Nr. 22 bis 36) müssen bis zum 30. April aufgearbeitet werden, eine Verlängerung kann hier nicht gewährt werden.
- Eine Besichtigung der Polter und Flächenlose vor Angebotsabgabe wird dringend empfohlen.
Für Fragen steht Ihnen der Förster unter 0151/14043933 oder f.rupp@kreis-reutlingen.de zur Verfügung.